Minister Di Antonio: Für Raumordnungskompetenz ist die DG zu klein

Derzeit wird die Übertragung des Kompetenzbereichs Raumordnung an die DG intensiv vorbereitet. Illustrationsfoto: dpa | 4

Diesbezüglich wandte sich der Ameler Regionalabgeordnete Edmund Stoffels (SP) in einer Fragestunde im wallonischen Parlament an den zuständigen Minister Carlo Di Antonio (CDH). Stoffels wollte wissen, wie weit die Vorarbeiten im Bereich der Zständigkeitsübertragung gediehen sind und ob der Perimeter der in Frage kommenden Kompetenz festgelegt wurde. Auch wollte er wissen, ob die entsprechenden Budgets, die gleichzeitig zu übertragen sind, Gegenstand einer Einigung seien und für wann genau die Übertragung vorgesehen sei.

In seiner Antwort erklärte Minister Di Antonio, er sei davon überzeugt, dass die DG zu klein sei, um ohne bedeutende Zusatzmittel diese Kompetenz korrekt verwalten zu können. Wenn nicht die geeigneten Bedingungen vorherrschten, seien die Betriebe und die Bürger die Leidtragenden, so der Minister.

Diese Ansicht teilt Edmund Stoffels nicht. In seinen Augen hat die Gemeinschaft bisher weitaus komplexere Kompetenzbereiche übernommen und erfolgreich bearbeitet. „Selbstverständlich muss eine Übergangsphase vorgesehen werden, damit die Humanressourcen in ausreichendem Maß vorhanden sind, um die Aufgabe zu stemmen.“ Allerdings unterschätze der Minister die Potenziale einer kleinen Gemeinschaft, die mit deutlich weniger Aufwand und auf kurzen Wegen die Verwaltung der Materie weitaus rationeller gestalten könne. Stoffels ist davon überzeugt, dass die Bürger und Betriebe zu den Gewinnern zählen werden, „insofern der Wille umgesetzt werden kann, die Verwaltungsprozeduren zu entrümpeln und die Kompetenz partnerschaftlich zwischen Gemeinschaft und Gemeinden zu verwalten“.

Zum Perimeter der zu übertragenden Kompetenz zählte der Minister einige Beispiele auf: Urbanismus, Industriebrachen, Stadterneuerung und Stadtbelebung, Ausrüstung von Industriegebieten, Fluchtlinienpläne usw. Es gebe zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Kompetenzbereichen, die nicht zur Übertragung vorgesehen seien. Dazu gehörten die Umweltgenehmigung und die Globalgenehmigung. Hier gelte es, die Kriterien und Prozeduren der Zusammenarbeit auszuhandeln. (um/red)