Gekippte Steuer auf Sendemasten betrifft auch DG-Kommunen

Der Verfassungsgerichtshof hat die Steuer auf Sendemasten gekippt. Den Kommunen Eupen, Lontzen und St.Vith gehen damit Einnahmen verloren. Illustration: dpa | 4

Konkret wurden entsprechende Artikel aus dem Haushaltsentwurf für das laufende Jahr zur Steuer auf Masten, Gittermasten und Antennen von den Verfassungsrichtern für nichtig erklärt. Ein gleiches Urteil war bereits vor einigen Monaten für den wallonischen Haushalt des letzten Jahres gefällt worden.

„Zur Erinnerung, auch die Steuer für das Haushaltsjahr 2014 wurde für nichtig erklärt, die Folgen wurden jedoch aufrecht erhalten, sodass die Mobilfunkanbieter trotzdem zahlen mussten“, wurde Gemeinschaftsministerin Isabelle Weykmans (PFF) in einer Mitteilung zitiert. Sie ist zuständig für die lokalen Behörden und verantwortlich für die Gemeindeaufsicht. Und die Kommunen sind unmittelbar betroffen. Für das laufende Jahr bedeutet das Urteil nämlich, dass die Mobilfunkanbieter die Steuer nicht zu zahlen haben. Die Gemeinden Eupen, Lontzen und St.Vith haben für ihre Haushalte 2016 erneut eine Zuschlagssteuer auf die wallonische Steuer eingeführt. Ihnen entgehen nun schon geplante Einnahmen.

Für Eupen geht es den Angaben zufolge um 30.000 Euro, für Lontzen um 16.700 Euro und St.Vith erhält nun 4.000 Euro weniger. „Somit ergibt sich ein gleiches Bild wie bei der Rechnungslegung 2015, bei der die Gemeinden feststellen mussten, dass sie leer ausgegangen sind.“ Die Gemeinschaftsministerin erinnert daran, dass die DG-Gemeinden ebenfalls kein Geld aus der Regionalsteuer 2014 erhalten hätten, weil der zuständige Regionalminister Paul Furlan (PS) diese nur auf die wallonischen Gemeinden verteilt habe. Auch im vergangenen Jahr habe er er – auch ohne Einnahmen der Mobilfunkanbieter – Gelder an die Kommunen verteilt, allerdings nicht an die deutschsprachigen Gemeinden. Isabelle Weykmans findet es schade, dass die Gemeinden in die Diskussion um die Besteuerung von Sendemasten „hineingezogen“ würden. Denn erklärtes Ziel der Regionalregierung sei es stets gewesen, den Kommunen „Rechtssicherheit“ zu gewährleiste. Abgesehen von der „Benachteiligung“ der DG-Gemeinden sei dieses Vorhaben gänzlich verfehlt worden. (sc/red)