EU-Minister beschließen Fischfang für 2018

Ursprünglich hatte die EU-Kommission ein Aalfang-Verbot für die Ostsee, Nordsee und das europäische Atlantikgebiet vorgeschlagen. Damit waren die Staaten allerdings nicht einverstanden. Jetzt verständigte man sich auf eine dreimonatige Schonzeit. | Patrick Pleul/dpa

Kabeljau, Hering, Seelachs: Jahr für Jahr ziehen Europas Fischer viele Tausend Tonnen Fisch aus der Nordsee und dem Atlantik.

Umweltschützer und Wissenschaftler warnen, dass etliche Fischbestände überfischt und bedroht sind. Für die Nahrungsmittelindustrie stehen allerdings Arbeitsplätze auf dem Spiel – und die Lust auf Fisch auf unseren Tellern wird auch nicht geringer. Die EU-Fischereiminister hatten dies alles im Hinterkopf, als sie am Mittwochmorgen in Brüssel nach fast 24-stündigen Gesprächen über die Fischfangquoten für 2018 entschieden. Ein Überblick:

Was sind Fischfangquoten?

Mit den sogenannten zulässigen Gesamtfangmengen (TAC – Total Allowable Catches) legt die EU fest, wie viel Fisch in einem bestimmten Jahr gefangen werden darf. Gerechnet wird dabei in der Regel in Tonnen. Die Obergrenzen gelten dann für einzelne Fischbestände – das heißt für jeweils eine Fischart in einem bestimmten Meeresabschnitt. Auf die EU-Staaten entfallen dann anhand der Gesamtfangmengen nationale Quoten. Wenn das in einer Quote erlaubte Kontingent ausgeschöpft wurde, muss das jeweilige Land seinen Fischfang dort vorübergehend einstellen.

Wer bestimmt die Quoten?

Die EU-Kommission schlägt auf der Grundlage von wissenschaftlichen Empfehlungen den EU-Ländern konkrete Fangmengen vor. Die Entscheidung treffen dann letztlich die Fachminister der EU-Staaten. Vor allem Länder mit großen Fangflotten wie Frankreich oder Spanien, aber auch Italien kämpfen dabei meist für höhere Quoten. Bei Beständen, die gemeinsam befischt werden, stimmt sich die EU zudem mit anderen Ländern wie etwa Norwegen ab.

Was haben die EU-Fischereiminister nun entschieden?

53 Bestände in der Nordsee und im Atlantik sollen im kommenden Jahr nachhaltig befischt werden. Das heißt, dass nicht mehr Fische gefangen werden sollen, als die existierenden Bestände verkraften können. Bei für die deutschen Fischer wichtigen Fischarten erhöhen sich einige Höchstfangmengen. So ist für Kabeljau etwa ein Plus von 10 Prozent auf 4.645 Tonnen vorgesehen. Beim Hering gibt es ein Plus von 10 Prozent. Einschränkungen gibt es hingegen bei der Scholle (minus 13 Prozent; 6.044 Tonnen).

Gab es abgesehen von Höchstfangmengen noch weitere Entscheidungen?

Ja. Die Minister nahmen in diesem Jahr zusätzlich den Aal in den Blick. Der Aal ist in Europa eine bedrohte Fischart. Für ihn gibt es allerdings keine Quotenregelungen. Die EU-Kommission hatte zunächst ein Fangverbot für die Ostsee vorgeschlagen, damit sich die angeschlagenen Bestände erholen können. Die Staaten hatten dem aber nicht zugestimmt und stattdessen im Oktober eine EU-weite Lösung gefordert.

Die Brüsseler Behörde legte daraufhin einen Entwurf für ein umfassendes Aalfang-Verbot in Ostsee, Nordsee und dem europäischen Atlantikgebiet für 2018 vor. Auch damit konnte sie sich nicht durchsetzen.

Im Endeffekt verständigten sich die EU-Minister auf eine dreimonatige Schonzeit, die die Staaten zwischen Ende September 2018 und Ende Januar 2019 legen können.

Ist der Aalfang schuld an der schlechten Situation?

Experten zufolge ist die Zahl der in Europa vorkommenden Aale wegen einer Vielzahl an Faktoren deutlich zurückgegangen. Der bis zu 80 Zentimeter lange Fisch schwimmt im Laufe seines Lebens Tausende von Kilometern durch den Atlantik und wechselt vom Salz- ins Süß- und zurück ins Salzwasser. Als mögliche Gründe für die Bestandsrückgänge gelten etwa auch die Klimaveränderung und damit verbundene Faktoren wie geänderte Strömungen. Die Aale, die es in die Flüsse schaffen, müssen zudem Kraftwerken oder chemischen Belastungen trotzen.

Der Internationale Rat für Meeresforschung empfiehlt seit langem, die Sterblichkeit von Aalen im gesamten Verbreitungsgebiet zu senken. Was sagen Umweltschützer?

Naturschützern gehen die Maßnahmen nicht weit genug. „Mit einem Fangverbots-Intermezzo kann man keine Tierart retten, Artenschutz mit Verfallsdatum funktioniert nicht“, sagte etwa Stella Nemecky vom WWF mit Blick auf den Aal. „Die Schließung ist eine sinnvolle erste Maßnahme, müsste aber dauerhaft gelten.“ Die höheren Fangmengen für einige Fischarten vor allem in der Nordsee sieht sie zudem kritisch. „Die Fangmengen für Kabeljau, Wittling und Scholle liegen ein Viertel über den wissenschaftlichen Empfehlungen. So bleibt eine umweltverträgliche Nordseefischerei eine Fata Morgana.“ (dpa)