Haftstrafe mit Aufschub für Krawallmacherin aus Malmedy

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War in der Anklage noch von einem Mordversuch die Rede, so stufte das Gericht den Vorfall auf vorsätzliche Körperverletzung zurück. Zwar war ein Messer bzw. eine Schere im Spiel, jedoch trug das Opfer nur oberflächliche Verletzungen davon.

Die Angeklagte war in den letzten Monaten in Malmedy wiederholt als Krawallmacherin aufgefallen. (arco)