Die Conterganstiftung soll Geld gerecht an die Opfer verteilen. Aber war der Verursacher des Skandals Grünenthal zu eng an der Stiftung und hatte etwa Einsicht in die Opferakten? Darum geht es in einem Prozess beim Oberlandesgericht Köln.
Der contergangeschädigte Andreas Meyer vor dem Landgericht in Köln. Meyer klagt gegen die Behauptung, er habe 2013 als Sachverständiger im Familienausschuss des Bundestags nicht die Wahrheit gesagt. | dpa
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