Die Berufungsklage des französische Komikers Dieudonné M’Bala M’Bala gegen eine Verurteilung zu zwei Monaten Haft und einer Geldbuße in Höhe von 9.000 Euro wurde am Freitagmorgen vom Lütticher Appellationshof abgewiesen.
Der Appellationshof wies die Berufungsklage des französische Komikers Dieudonné M’Bala M’Bala zurück. Jetzt muss er eine Haftstrafe antreten. | Photo News
Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab
13,10 € pro Monat!