Lkw von Jost Group dürfen beschlagnahmt werden

<p>Die Lütticher Anklagekammer hält eine Beschlagnahme von bis zu 346 Lkw der Jost Group im Zuge der Ermittlungen der föderalen Staatsanwaltschaft gegen das ostbelgische Transport- und Logistikunternehmen für rechtens.</p>
Die Lütticher Anklagekammer hält eine Beschlagnahme von bis zu 346 Lkw der Jost Group im Zuge der Ermittlungen der föderalen Staatsanwaltschaft gegen das ostbelgische Transport- und Logistikunternehmen für rechtens. | belga.


Mit ihrem Entscheid stellt sich die Anklagekammer damit prinzipiell hinter die entsprechende Forderung der föderalen Staatsanwaltschaft, die seit Jahren Ermittlungen u.a. wegen Sozialbetrugs, Lohndumping und Menschenhandel gegen das in Ostbelgien verwurzelte Transportunternehmen führt. Ob die Beschlagnahme nun tatsächlich vollzogen wird, steht aber nicht fest. Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht noch aus.

Der von dem aus Büllingen stammenden Unternehmer Roland Jost geführte Transport- und Logistikdienstleister bestreitet nach wie vor mit Vehemenz die im Raum stehenden Vorwürfe. Mit der ermittelnden föderalen Staatsanwaltschaft hatten sich die Rechtsbeistände des Unternehmens in den vergangenen Wochen deshalb einen regelrechten juristischen Schlagabtausch geliefert, der auch mit der Entscheidung der Anklagekammer keinesfalls beendet sein dürfte.

Im Zuge der seit 2015 andauernden Ermittlungen, die vom Lütticher Arbeitsauditoriat ins Rollen gebracht worden waren, hatte ein Untersuchungsrichter am 10. Dezember 2018 die Beschlagnahme von 346 Zugmaschinen der Jost-Gruppe angeordnet.
Im Blickpunkt der Ermittlungen standen zwei ausländische Filialen der Jost-Gruppe, Skiptrans (Rumänien) und Transunion (Slowakei), die zusammen allerdings nur 19 Zugmaschinen zählen. Letztere waren am 2. Januar auf einem Parkplatz festgesetzt worden.

Doch gegen die Beschlagnahme von insgesamt 346 Zugmaschinen legte die Jost-Gruppe Rechtsmittel ein. Nach einem Eilantrag wurde die Prozedur Ende Januar vorerst ausgesetzt. Das Unternehmen argumentierte, die Maßnahme sei völlig unverhältnismäßig, illegal und geschäftsschädigend. Sie stelle sogar eine existenzielle Bedrohung für die gesamte Gruppe dar. Dabei habe man sich nichts vorzuwerfen, sagte Firmenchef Roland Jost Ende noch Ende Februar gegenüber dieser Zeitung. Als international agierendes Unternehmen halte sich die Jost-Gruppe an die auf EU-Ebene gültige Gesetzgebung im Transport- und Logistiksektor.

Aufseiten der ermittelnden föderalen Staatsanwaltschaft sieht man dies offenbar, etwas anders zu sehen und die Lütticher Anklagekammer scheint sich deren Sichtweise nun anzuschließen. In ihrem Entscheid heißt es, dass die zu Jahresbeginn vorgenommene Beschlagnahme von 19 Lkw der beiden Jost-Filialen rechtens sei. Zudem sei die von der Staatsanwaltschaft geforderte Beschlagnahme von 346 Zugmaschinen als verhältnismäßig zu bewerten, da das Unternehmen selbst angebe, über 1.500 Zugmaschinen zu verfügen.
Die beschlagnahmten Fahrzeuge könnten, sollten sich die Vorwürfe gegen die Jost-Gruppe als erwiesen herausstellen, für Entschädigungszahlungen an den Fiskus, das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS/ONSS) und andere herangezogen werden, hieß es weiter. Gegebenenfalls könnten die beschlagnahmten Güter aber auch gegen die Zahlung einer Kaution wieder freigegeben werden.

Die Justiz geht nach Angaben der flämischen Tageszeitung „Het Nieuwsblad“ und den Zeitungen der Gruppe „Sudpresse“ davon aus, dass die Jost-Gruppe zwischen 2014 und 2016 insgesamt 1.100 Fahrer aus osteuropäischen Ländern für Transporte in Belgien beschäftigt, allerdings zu den Lohnbedingungen aus ihren Heimatländern.
Dem belgischen Fiskus, der Sozialsicherheit aber auch den Fahrern selbst sei dadurch ein Schaden in Höhe von 55 Millionen Euro entstanden. Das Unternehmen Jost Group weist diese Vorwürfe aber entschieden zurück.  (arco/belga)

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