Jost Group muss sich vor französischem Gericht verantworten

Die Lkw der Jost-Gruppe sollen Kontrollstellen nicht angefahren haben. | Archiv



Eine Untersuchung habe ergeben, dass die Ware ordnungsgemäß deklariert worden sei, sodass es diesbezüglich keinen Verstoß gegen die Bestimmungen gab. Allerdings sollen die Kontrollstellen fälschlicherweise angegeben haben, dass sie die Lkw der von der Jost-Gruppe übernommenen Firmen „gesehen“ hätten. Roland Jost müsse sich nun in dieser Akte vor dem Gericht in Avesnes-sur-Helpe verantworten. Laut seinem Rechtsbeistand fiel die genannte Praxis in die Zeit vor der Übernahme durch die Jost Group. Sie sei unmittelbar nach der Feststellung durch den neuen Eigentümer eingestellt worden. Die vorherigen Eigentümer der Gesellschaften müssen sich laut dem Zeitungsbericht daher ebenfalls vor Gericht verantworten.

Auf Nachfrage betonte Roland Jost, dass dem französischen Staat kein Schaden entstanden sei und dass er die fragwürdige Praxis nach Feststellung sofort gestoppt habe.