Gleiches Recht für alle bei Kanal und Bürgersteig

Die Gemeinde beteiligt sich nunmehr mit einem Betrag von zehn Euro pro laufenden Meter an der Befestigung eines Bürgersteigs entlang von Privathäusern. Für die Teerung werden zusätzlich vier Euro pro laufenden Meter gezahlt. Auch für die Zurverfügungstellung von Rinnsteinen und Kanalrohren wurden am Donnerstagabend einheitliche Regelungen getroffen. | 4
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