Mehr Rechte für Bürger aus Drittstaaten

Bürger aus Drittstaaten, die legal in der EU arbeiten, sollen in puncto Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und öffentliche Dienstleistungen vergleichbare Rechte wie EU-Bürger genießen. Dies sieht eine EU-Richtlinie vor. Dadurch soll die Migration von Facharbeitskräften erleichtert werden. Damit dies auch hierzulande möglich wird, mussten der Föderalstaat und die Teilstaaten ein Zusammenarbeitsabkommen erzielen. Dem stimmte das PDG nun zu. Die Einführung einer einzigen Genehmigung für Aufenthalt und Arbeit war nicht so einfach, da die Verantwortlichkeiten auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sind. (sc)