Kopftuch-Verbot: Frau setzt sich vor Straßburger Gericht durch



Der Artikel Neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, sei in diesem Fall verletzt worden. Belgien muss der Frau nun 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann aber noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Beschwert hatte sich Hagar Lachiri, eine im Jahr 1986 in Belgien geborene Frau. Im Prozess um den gewaltsamen Tod ihres Bruders war sie bei einem Prozess im Juni 2007 auf richterliche Anordnung darauf hingewiesen worden, dass sie den Gerichtssaal nur ohne ihr Kopftuch betreten dürfe. Sie weigerte sich, das Tuch abzunehmen und nahm nicht an der Verhandlung teil. Die Frau sah in der Anordnung ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Ende des Jahres 2008 reichte sie vor diesem Hintergrund eine Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. (belga/dpa)