Wallonie: Umweltgenehmigung für Probebohrungen

Ein Bergwerk in Bayern Illustration: Armin Weigel/dpa | 4

Die Technologien der Förder- und Abbauindustrie hätten sich weiterentwickelt, und die Bürger verlangten völlig zu Recht transparente Informationen, die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung und Garantien zum Erhalt der Umwelt. „Es ist also wichtig, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger Gehör finden“, sind sich beide einig.

Die bestehende Gesetzgebung zum Erforschen und Erschließen potenzieller Bergwerke sei allerdings nicht mehr zeitgemäß und entspreche weder den Anforderungen an Umweltaspekten, noch den aktuellen Technologien. „Da das derzeit geltende Dekret aus dem Jahr 1988 stammt, muss die Gesetzgebung unbedingt den aktuellen Erfordernissen angepasst werden“, so Stommen und Baltus-Möres. Der Umweltausschuss des Regionalparlamentes in Namur befasse sich zurzeit mit der Reform des Bodendekrets („decrét sols“). In diesem Zusammenhang ergreifen die beiden Regionalabgeordneten die Gelegenheit, einen Abänderungsantrag zu hinterlegen wonach „jeder Betreiber eine Umweltgenehmigung nachweisen muss, in der sämtliche Bergbauaktivitäten festgehalten sind, sei es zu Forschungszwecken oder zum Abbau der Vorkommen.“

Es handele sich hierbei um eine Verfahrensweise, die eine gründliche und umfassende Analyse jedes einzelnen Projektes vorsieht, um den Erhalt einer Umweltgenehmigung zu erhalten. Diese Prozedur sehe unter anderem eine öffentliche Anhörung, die Verwirklichung einer Studie über mögliche Auswirkungen oder auch das Durchführen einer öffentlichen Umfrage und anderen Dinge mehr vor. (red)