Einkaufstipps zur Weihnachtszeit

Was, wenn die Geschenke nicht gefallen? Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht. | Rolf Vennenbernd/dpa



Ob Bücher, Kinderspielzeug, Tablet oder ein neuer Pfeifenkopf – Hauptsache man hat etwas für seine Lieben. Aber was, wenn die Geschenke nicht gefallen? Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass viele Händler aus Kulanz einem Umtausch zustimmen. Mit der Rückerstattung des Kaufpreises kann der Kunde jedoch in den wenigsten Fällen rechnen.

Tipp 1: Umtausch – Beim Kauf sollten Sie sich über eventuelle Umtauschmöglichkeiten informieren, den Kassenzettel und die Originalverpackung aufbewahren. Anders sieht die Lage bei Online-Käufen aus: Der Käufer kann innerhalb von 14 Kalendertagen von seinem Kauf zurücktreten. Aber auch hier gibt es einige Ausnahmen, wie zum Beispiel Lebensmittel oder Maßanfertigungen wie eine Stempelgravur.

Tipp 2: Online-Kauf – Vorsicht vor Betrügern! Sogenannte Fake-Shops kassieren ihr Geld, liefern aber nicht. Noch eine andere Frist ist beim Online-Kauf geregelt: Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen geliefert werden, es sei denn, ein anderer Termin wurde vereinbart.

Tipp 3: Lieferung – Wenn Sie nicht sicher sind, die Ware rechtzeitig zu erhalten, bitten Sie den Verkäufer, Ihnen einen Liefertermin vor Weihnachten zu bestätigen. Wenn das Geschenk, wie zum Beispiel ein ferngesteuertes Auto aber nicht funktioniert? Dann sollte unbedingt reklamiert werden. In Belgien, wie in der gesamten EU, gilt eine Garantiezeit von zwei Jahren, während der Artikel kostenlos repariert oder ersetzt werden muss.

Tipp 4: Garantie – Bewahren Sie von allen Geräten/Waren die Kassenzettel auf. Wenn der Verkäufer auf Ihre Reklamation nicht reagiert, senden Sie ihm die Beschwerde per Einschreiben.

Weitere Infos finden Sie unter www.vsz.be.