Amnestie für urbanistische Übertretungen

In der Wallonie ist eine Amnestie für urbanistische Übertretungen in Kraft getreten, die vor März 1998 aufgeführt wurden. Illustration: Photo News | 4

Das gab der ostbelgische Regionalabgeordnete Edmund Stoffels (SP-PS) bekannt. Fortan wird nicht mehr alles strafrechtlich verfolgt, wenn Arbeiten ausgeführt wurden, obschon keine Genehmigung vorlag. Auch für Abweichungen vom ursprünglichen Plan gilt unter bestimmten Umständen Straffreiheit. „Das vereinfacht den Bauherrn das Leben, indem es ihnen Sicherheit gibt. Zum anderen vereinfacht es den Eigentümerwechsel, bei dem es bisher zu Komplikationen kam, sobald dieser notariell festgehalten werden sollte“, so Edmund Stoffels.

Alle Arbeiten, die vor dem 1.März 1998 ohne Genehmigung getätigt oder anders als genehmigt ausgeführt wurden, gelten von nun an als konform. „Damit sind sie automatisch regularisiert, ohne dass dafür eine Prozedur notwendig wäre und ohne dass dafür eine Verwaltungsstrafe zu zahlen ist“, erläutert der Ameler. Allerdings gelte dies auch nur dann, wenn nicht gegen den Sektorenplan verstoßen, wenn die Umweltgesetzgebung eingehalten und wenn das Kultur- und Naturerbgut nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ausgenommen von der Amnestie seien die „Händler des Schlafes“, die die Notlage von Menschen ausnutzten, um damit Mieteinnahmen zu kassieren, ohne dass eine menschenwürdige Wohnung zur Verfügung gestellt wird – ein Problem, das vor allem in größeren Städten existiere.

Nach dem Stichtag 1.März 1998 tritt eine Verjährungsfrist in Kraft, bei der ein „gleitendes Datum“ gelte, so Stoffels. „In der Tat können Übertretungen nach zehn oder nach 20 Jahren verjähren.“ Das ist abhängig von der Schwere der Übertretung. Nach Ablauf der Frist könne der Bauherr nicht mehr strafrechtlich belangt werden. Davor bleibt das bisherige Verfahren der Regularisierung (inklusive Zahlung einer Verwaltungsstrafe) oder der strafrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Verfolgung in Kraft. „Die Logik dahinter ist folgendermaßen: Wenn eine Übertretung niemand während zehn oder 20 Jahren gestört hat, dann gibt es keinen Grund, dass dies nach dieser Zeit plötzlich anders sein sollte.“ Edmund Stoffels reagierte erleichtert auf den Gesetzesvorstoß, der trotz des Koalitionswechsels in Namur – die CDH warf die PS aus der Regierung und nahm die MR mit ins Boot – geglückt ist. Dass sich seine PS-Fraktion bei der Abstimmung enthalten habe, bedauert Stoffels, könne es aber nicht ändern. Wichtig sei, dass die Reform endlich beschlossen sei. (red/sc)