Vogelgrippe: In Belgien herrscht ab sofort keine Stallpflicht mehr

Tür auf und Bahn frei: Das belgische Federvieh darf seit Donnerstag, 20. April, wieder ohne Bedenken an die frische Luft gelassen werden. | dpa



Den Entschluss begründete Minister Borsus damit, dass in den vergangenen Tagen und Wochen belgienweit und in einem Radius von 250 Kilometern rund um das Land kein neuer Fall des H5N8-Erregers bekannt geworden sei. Somit entfällt ab sofort die Stallpflicht für Züchter von Geflügel, die ihre Tiere dementsprechend nicht länger innen halten müssen.

Die in mehreren europäischen Ländern grassierende Geflügelpest hatte Belgien Anfang Februar 2017 erreicht. Der für Geflügel aller Art hochgradig tödliche Grippeerreger des Typs H5N8 sei bei mehreren Ziervögeln einer Privatperson in der Gemeinde Lebbeke in Ostflandern festgestellt worden, wie die Behörden mitteilten. Damals wurde die Stallpflicht für Geflügel auf Hobbyzüchter ausgeweitet. Bis dato galt diese Vorsichtsmaßnahme nur für professionelle Betriebe, um eine mögliche Übertragung des Virus auf Zugvögel zu verhindern. In der Folge wurden vier weitere Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Oud-Heverlee, Huldenberg, Dilsen-Stokkem und Ottignies gegeben. (belga/calü)