Dreiviertel der Rassismus-Klagen werden nicht weiterverfolgt



In den vergangenen fünf Jahren sind in Belgien rund 4.500 Anzeigen wegen Rassismus eingegangen. In Dreiviertel der Fälle wurde keine Untersuchung eröffnet. Letztlich wurden gerade einmal 25 Urteile gefällt.

Justizminister Koen Geens (CD&V) räumt in diesem Zusammenhang ein, dass es in Belgien an Staatsanwälten mangele. Dies sei auch der Grund dafür, weshalb nicht alle Klagen weiterverfolgt würden. Gleichwohl gebe es auch Klagen, denen nicht stattgegeben werden könne, weil zum Beispiel der Vorwurf zu harmlos.

Auch bei Klagen in Zusammenhang mit Homophobie werden Dreiviertel der Beschwerdeverfahren eingestellt. Zu erklären ist dies mit der Tatsache, dass die Täter häufig unbekannt seien, mit einem Mangel an Beweisen und Mitarbeitern sowie dadurch, dass in Zeiten des Terrors die Prioritäten häufig woanders liegen würden. So wurden 130 Akten mit dem Vermerk „wegen Vorrang anderer Ereignisse“ versehen. (belga)