Obwohl der Appellationshof König Albert II. jetzt zur Abgabe einer DNA-Probe verpflichtet, ist es wahrscheinlich, dass wir nie mit absoluter Gewissheit erfahren werden, ob der Vater von König Philippe auch der Vater von Delphine Boël ist, oder nicht. Juristisch betrachtet, kann Albert II. vor den Kassationshof ziehen, der dieses Urteil aufheben kann. Andererseits kann niemand den Ex-Monarchen zur Abgabe einer DNA-Probe zwingen.
Interessant ist das erneute Aufflammen dieser Geschichte, die Belgien bereits seit vielen Jahren beschäftigt, vor allem, wenn man sie mit anderen Phänomenen kombiniert, die in den letzten Monaten und Jahren in der Öffentlichkeit für ziemlich viel Aufsehen gesorgt haben, meint GrenzEcho-Chefredakteur Oswald Schröder.