Kindergarteneintrittsalter wird spätestens zum 1. September 2021 auf 2,5 Jahre gesenkt

Spätestens zum 1. September 2021 soll das Kindergarteneintrittsalter in der DG auf 2,5 Jahre gesenkt werden. Dieses Bild entstand am Montag in der Grundschule des Königlichen Athenäums Eupen. | David Hagemann

Der Ecolo-Abgeordnete Marc Niessen hatte eine parlamentarische Anfrage an den Minister gerichtet. Ein entsprechender Dekretvorentwurf werde vorsehen, dass das Amt des Kindergartenassistenten bereits ab dem kommenden Schuljahr 2018/19 geschaffen wird. „Die neuen Stellen werden dann während der Schuljahre 2018/19 bis 2021/22 gestaffelt eingeführt“, erläuterte Mollers. Die neuen Stellen sollen also zum größten Teil bereits vor der Absenkung des Kindergarteneintrittsalters geschaffen und besetzt werden können.

Kinder, die zwischen 2,5 und drei Jahre alt sind, können künftig nur zu bestimmten Zeitpunkten in den Kindergarten aufgenommen werden.

Der Minister denkt, dass dieses Personal trotz Lehrermangels gefunden werden kann: „Kindergartenassistenten sind weder Lehrer noch Kindergärtner, sondern rekrutieren sich aus den Absolventen einer Reihe von Ausbildungen im Bereich der Kleinkindbetreuung. Durch die gestaffelte Einführung der neuen Stellen wird es den Trägern möglich sein, das Personal nach und nach zu rekrutieren.“ Gleichzeitig würden die Ausbildungsträger (zum Beispiel die Krankenpflegevereinigung, das Robert-Schuman-Institut oder die Maria-Goretti-Schule) weitere Absolventen ausbilden können.

Um die Senkung des Eintrittsalters vorzubereiten, liefen Gespräche mit der Autonomen Hochschule (AHS) und dem Fachbereich Pädagogik im Ministerium. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe sollen die inhaltlichen und organisatorischen Fragen mit den Akteuren geklärt werden, fügte der Minister hinzu.

Wichtig: Die neue gesetzliche Regelung werde vorsehen, dass Kinder, die zwischen 2,5 und drei Jahre alt sind, nur zu bestimmten Zeitpunkten in den Kindergarten aufgenommen werden könnten: jeweils am ersten Schultag nach den Schulferien; am ersten Schultag des Monats Februar und am ersten Schultag nach Christi Himmelfahrt. „Auf diese Weise wird die Aufnahme von Zweieinhalbjährigen für die Kindergärten besser planbar.“ Die üblichen Stichtage zur (Neu)Berechnung des Stellenkapitals blieben auch weiterhin gültig, sodass beispielsweise im Rahmen der sogenannten Frühlingsklassen eventuell zusätzliches Personal eingestellt werden könne. „Und ich erinnere daran, dass durch die Einführung der Kindergartenassistenten ohnehin schon zusätzliches Personal in der Kindergärten zur Verfügung stehen wird“, so Harald Mollers.

Inzwischen seien auch die Bürgermeister sowie der freie Schulträger und die Schulleiter aller Netze informiert. Entsprechende Anmerkungen seien in den Dekretentwurf aufgenommen worden. Bei der Konzertierung mit allen Trägern und den Gewerkschaften sei „Einvernehmen“ erzielt worden, erklärte der ProDG-Politiker. „Ich selbst habe zudem eine Reihe von Gesprächen mit Kindergärtnerinnen – teilweise mit ganzen Kollegien – geführt, um sie über das Vorhaben zu informieren und mir ihre Ideen und Eindrücke schildern zu lassen. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe werden die inhaltlichen und organisatorischen Fragen weiter vertieft und geklärt.“

Die finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft würden derzeit errechnet und im Hinblick auf die erste Haushaltsanpassung 2018 in die Finanzsimulation eingearbeitet. Dazu greife die Regierung auf die „bereits vorhandenen finanziellen Handlungsspielräume“ zurück.

Die Organisation der Raumpflege, der Mittagsaufsichten und eventuelle Umbauarbeiten seien derweil Aufgabe der Träger. Die Bürgermeister und der freie Schulträger seien aus diesem Grund gebeten worden, sich einen Überblick über die Eignung der Räumlichkeiten, notwendiges Mobiliar und didaktisches Material zu verschaffen, um die Zeit bis zur tatsächlichen Absenkung des Kindergarteneintrittsalters gegebenenfalls zur Anpassung dieser Elemente zu nutzen.

Der Bedarf wird übrigens nicht systematisch für alle Kindergärten geprüft, wie Mollers auf Nachfrage mitteilte: „Hier stehen die Schulträger in der Verantwortung, vor Ort für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zu sorgen.“ Da die Schülerzahlen in den Kindergärten in den letzten 15 Jahren aber deutlich gesunken seien und gleichzeitig durch die Absenkung des Eintrittsalters nur eine begrenzte Anzahl an zusätzlichen Kindern hinzukommen würden, dürfte sich der Bedarf zu baulichen Erweiterungen auf einige wenige Standorte begrenzen, denkt der Minister.

Unabhängig von tatsächlichen Erweiterungen müssten die Träger für jeden einzelnen Standort prüfen, ob es beispielsweise ausreichend Möglichkeiten zum Wickeln von Kindern gibt und ob für die Körperhygiene weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Ebenso stelle sich die Frage der Ruhemöglichkeiten für kleinere Kinder, die ebenfalls durch die Träger geschaffen werden müssen, falls sie nicht vorhanden sind. „Der Bedarf wird jedoch von Standort zu Standort sehr unterschiedlich sein.“ (sc)