Offener Bürgerdialog: Seniorenheim Bütgenbacher Hof

Ministerin Weykmans erklärte vor dem Parlamentsausschuss den formalrechtlichen Standpunkt in der Frage der Denkmalgenehmigung im Schutzbereich Hof Bütgenbach. Ob die Feststellung, man habe die vorgesehenen Prozeduren eingehalten, ausreicht, um das katastrophale Ergebnis zu rechtfertigen, wage ich in Zweifel zu ziehen. Es sei denn, man habe beabsichtigt, ein Zeichen zu setzen, in Zukunft bei „Denkmalgenehmigungen“, den eigenen Erlass vom 22. Oktober 2015 zur Einrichtung einer Schutzzone für den Hof Bütgenbach ähnlich flexibel und großzügig auszulegen. Angesichts des Ergebnisses kann man nur zu der Schlussfolgerung kommen, dass auch Experten – hier die Mitglieder der Denkmalschutzkommission – manchmal eine Angelegenheit falsch bewerten. Dies hätte vielleicht vermieden werden können, wenn die Öffentlichkeit, insbesondere die Bütgenbacher Bevölkerung, bei einem so gravierenden und auf lange Dauer angelegten Eingriff in das visuelle Umfeld bei der Entscheidungsfindung einbezogen worden wäre. Ich bin in diesem Zusammenhang auch besonders verwundert, dass Ministerin Weykmans erklärt, es habe „zu dieser Denkmalgenehmigung keinen Einspruch gegeben“. Wenn es keine diesbezügliche Information der Öffentlichkeit gegeben hat, wie will dann jemand Einspruch erheben?

Wegen getrennt verlaufender Prozeduren führte dies hier dazu, dass innerhalb der Einspruchsfrist für die Baugenehmigung in der bei der Gemeindeverwaltung einzusehenden Akte keinerlei Schriftstück bezüglich der Denkmalgenehmigung zu finden war, das Gemeindekollegium sich aber in seiner Baugenehmigung auf eine solche bezieht. Bei so fragwürdigen und undurchsichtigen Vorgehensweisen wird jede Einspruchsmöglichkeit zur Farce.