Die Berufungsinstanz bestätigte damit das im Juli 2022 am Gericht Erster Instanz gefällte Urteil und wies damit gleichzeitig die Berufung der Staatsanwaltschaft als unbegründet ab. „In der ersten Instanz gab es einen Freispruch.
Endgültiger Freispruch für Firma Renogen aus Amel
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