Luxemburgs neue Verfassung tritt in Kraft

<p>Luxemburgische und europäische Fahnen wehen vor dem Turm der Staatssparkasse in der Stadt Luxemburg.</p>
Luxemburgische und europäische Fahnen wehen vor dem Turm der Staatssparkasse in der Stadt Luxemburg. | Foto: Ronald Wittek/dpa

Im Gegensatz zur bisherigen Verfassung beginnt das neue Grundgesetz nicht mit der Rolle des Großherzogs, sondern mit dem Staat und den Rechten und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger.

Seit 2008 hatte die Verfassungsdebatte in Luxemburg Fahrt aufgenommen. Damals hatte sich Großherzog Henri geweigert, ein Gesetz zur Sterbehilfe zu unterzeichnen. Daraufhin wurde ein Passus der Verfassung, wonach der Großherzog Gesetze billigen müsse, gestrichen. Die neue Verfassung wurde schließlich Ende 2022 in vier separaten Gesetzen vom Parlament beschlossen. Eine zunächst angekündigte Volksabstimmung darüber gab es nicht.

Der Großherzog wird in der neuen Verfassung als „Symbol der Einheit und Unabhängigkeit der Nation“ bezeichnet. Er habe „keine anderen Befugnisse als die, die ihm von der Verfassung und den Gesetzen zuerkannt werden“. Vor Amtsantritt muss der Großherzog künftig schwören, die Verfassung und die Gesetze zu achten „und meine verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten treu zu erfüllen“.

Die Parlamentsabgeordneten schwören künftig nicht mehr dem Großherzog ihre Treue. Sie schwören stattdessen, „die Verfassung und die Gesetze zu achten“ und ihr Mandat mit Integrität, Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit auszuüben. Die Befugnisse der Abgeordneten werden unter anderem auch dadurch gestärkt, dass künftig für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses keine Mehrheit mehr nötig ist, sondern ein Drittel der Abgeordneten ausreicht.

In der neuen Verfassung wird erstmals die Trennung von Kirche und Staat festgeschrieben, sowie das Luxemburgische als Staatssprache. Auch werden in der Verfassung nicht nur die Farben der Nationalflagge oder die Nationalhymne erwähnt, sondern auch eine ganze Reihe von Grundrechten der Bürger.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es jetzt auch in der Luxemburger Verfassung. Mit der Formulierung „Jede Person hat das Recht, eine Familie zu gründen“ werden auch gleichgeschlechtliche Ehen in der Verfassung abgesichert. Als Staatsziele werden unter anderem auch der Schutz der natürlichen Umwelt und das Recht auf eine angemessene Wohnung festgehalten. (dpa/calü)

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