Gericht: Räumung vom Hambacher Forst 2018 war rechtens

<p>Verlassende Baumhäuser im Hambacher Forst.</p>
Verlassende Baumhäuser im Hambacher Forst. | Foto: dpa

Damit änderte das OVG eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ab. Da war der Kläger, der Besitzer eines Baumhauses noch erfolgreich. Das OVGließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Az.: 7 A 2635/21).

Der Kläger, der wegen einer Krankheit nicht in Münster war, hatte nach eigener Aussage das Baumhaus als Wohnung genutzt. Nach Überzeugung des Gerichts bestand für die Bewohner „Gefahr für Leib und Leben“. (dpa/jod)

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