Hambacher Forst ist wieder ein Fall fürs Gericht

<p>Der Tagebau Hambach schiebt sich an den Hambacher Forst. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 12. März insgesamt drei BUND-Klagen im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau Hambach.</p>
Der Tagebau Hambach schiebt sich an den Hambacher Forst. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 12. März insgesamt drei BUND-Klagen im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau Hambach. | Federico Gambarini/dpa

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Dienstag die Klage des Umweltverbands BUND gegen das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem gegen den Hauptbetriebsplan für die Jahre 2018-2020, der auch die umstrittenen Rodungen regelt. Das alte Waldgebiet am Braunkohletagebau Hambach gilt deutschlandweit als Symbol im gesellschaftlichen Konflikt um das Klima. Der Energiekonzern RWE ist Beigeladene in den Verfahren.

Der NRW-Landesverband BUND hatte im vergangenen Herbst mit einem Eilantrag einen vorläufigen Rodungsstopp durch das Oberverwaltungsgericht Münster erreicht. Der Energiekonzern RWE durfte bis zur Entscheidung der Kölner Verwaltungsrichter über die Klage gegen den Hauptbetriebsplan keine Bäume fällen, um nicht vorzeitig Fakten zu schaffen.

Die Kölner Verwaltungsrichter verhandeln außerdem über zwei Klagen des Umweltverbands gegen die Enteignung eines Grundstücks für den fortschreitenden Tagebau Hambach.

Nach der Empfehlung der vom Bund eingesetzten Kohlekommission zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und zum Erhalt des Waldes findet die Verhandlung zwar vor veränderter Kulisse statt, aber im Kern geht es um bekannte Streitfragen. Eine Bestandsaufnahme.

DIE STREITFRAGEN – Der Umweltverband BUND ist der Auffassung, dass der Hambacher Forst wegen einer großen Kolonie der streng geschützten Bechsteinfledermaus nach europäischen Kriterien schutzwürdig ist und nicht abgeholzt werden darf. Eine vergleichbare Klage gegen den vorherigen Hauptbetriebsplan bis 2017, der ebenfalls Rodungen im Hambacher Forst regelte, hatten die Kölner Richter 2017 in erster Instanz abgewiesen. Bei den Klagen gegen die Enteignung eines 500 Quadratmeter großen Ackers am Braunkohletagebau Hambach ist unter anderem strittig, ob der Tagebau zur Versorgungssicherheit notwendig ist und dem Allgemeinwohl dient.

DIE KOHLEKOMMISSION – Mit den Empfehlungen der Kohlekommission zum Ausstieg aus der Kohleverstromung hat sich die Kulisse des juristischen Streits verändert: Die Kommission bezeichnete den Erhalt des Hambacher Forsts als wünschenswert. Das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland soll bis 2038 vom Netz gehen. RWE geht davon aus, dass der Großteil der ersten Abschaltungen von 3,1 Gigawatt Braunkohlekapazitäten bis 2022 auf das Rheinische Revier entfällt, wo der Essener Konzern die Kraftwerke und Tagebaue betreibt.

DIE NRW-LANDESREGIERUNG – will den Kohlekonsens 1:1 umsetzen. Auf Bitten der Regierung hatte RWE zuletzt im Sinne einer Befriedung des Konflikts einen Rodungsstopp im Hambacher Forst bis 2020 zugesagt. Die nächste Rodungssaison würde dann im Herbst 2020 anstehen. Für die Landesregierung müsse der Erhalt des Waldes Bestandteil des Verhandlungen zwischen RWE und der Bundesregierung sein, hatte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet unlängst gefordert.

DER ENERGIEKONZERN RWE – wollte nach der Empfehlung der Kohlekommission zum Erhalt des Waldes prüfen, was sinnvoll machbar sei. Zuvor hatte der Energiekonzern immer wieder betont, dass der Wald selbst bei einem Stopp der Bagger nicht mehr zu retten sei. Die Erdmassen unter dem Wald würden benötigt, um die steile Abbruchkante am Tagebau abzuflachen.

DIE KLAGEN– sind für den Umweltverband BUND und für den Energiekonzern RWE trotz der neuen politischen Kulisse relevant. Die Umweltschützer halten den Rechtsstreit für notwendig, weil es auch nach der Kommissionsempfehlung noch keine Garantie für den Erhalt des Waldes gebe. RWE will eine Entscheidung, um Rechtssicherheit für weitere Planungen zu bekommen, selbst wenn der Wald erhalten bleiben könnte.

DIE ENTSCHEIDUNG – der Richter könnte schon am Dienstag fallen, muss dann aber nicht direkt in der Sitzung bekanntgegeben werden. Sollte der BUND mit seiner Klage gegen die Rodung scheitern und Rechtsmittel einlegen, dann dürfte RWE die richterliche Entscheidung mindestens fünf Monate lang nicht vollziehen, also nicht sofort roden. Der Umweltverband kündigte an, dass er in diesem Fall in Berufung gehe. (dpa)

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