Der Gerichtshof war im April 2022 vom Berufungsgericht in Mons mit einem Vorabentscheidungsersuchen bezüglich einer von den Städten Stavelot und Malmedy erlassenen Steuerverordnung für die Jahre 2005 und 2006 befasst worden.
Verfassungsgericht gibt Stavelot und Malmedy Recht
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