Urteil zum Hambacher Forst: Kerpen muss doch in Berufung gehen

<p>Polizisten führen im Hambacher Wald eine Umweltaktivistin ab: Der Wald war 2018 zum Symbol des Kampfes zwischen Klimaschützern und Kohlebranche geworden.</p>
Polizisten führen im Hambacher Wald eine Umweltaktivistin ab: Der Wald war 2018 zum Symbol des Kampfes zwischen Klimaschützern und Kohlebranche geworden. | Foto: dpa

Im September 2018 hatte die Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald geräumt. Der Hambacher Forst liegt am Rande eines Braunkohle-Tagebaus und sollte damals gerodet werden. Die CDU-geführte NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren angewiesen, die von Braunkohlegegnern errichteten Baumhäuser zu räumen. Begründet wurde dies mit Brandschutz.

Im September dieses Jahres stellte aber das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Brandschutz-Begründung damals nur vorgeschoben gewesen sei. Die Räumung sei damit rechtswidrig gewesen.

Die Stadt Kerpen wollte diese Entscheidung zunächst anfechten und beantragte die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster. Am Dienstagabend votierte der Kerpener Stadtrat jedoch mit knapper Mehrheit dafür, darauf zu verzichten, also keine Berufung zu beantragen.

Doch jetzt sieht die Lage wieder anders aus: „Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Aufsichtsbehörde ist vom Ministerium aufgefordert worden, der Kolpingstadt Kerpen die Weisung zu erteilen, dass die Kolpingstadt Kerpen den Antrag auf Berufung nicht zurücknimmt - entgegen dem Ratsbeschluss, den wir diese Woche Dienstag hatten“, sagte ein Sprecher der Stadt Kerpen. Der Fall solle also doch vor das Oberverwaltungsgericht kommen.

Bauministerin Ina Scharrenbach, aus deren Haus die Anweisung kommt, gehört der CDU an. Sie hatte wie der inzwischen zurückgetretene Ministerpräsident Armin Laschet (auch CDU) immer wieder bestritten, dass andere Gründe als der Brandschutz die entscheidende Rolle bei der Räumung gespielt haben. (dpa/calü)

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