Verirrte Wanderer müssen nicht für ihre Rettung zahlen

<p>Nicht weniger als vier Mal mussten verirrte Wanderer im Januar im Hohen Venn aufgespürt werden. Für den Einsatz können die Betroffenen jedoch nicht haftbar gemacht werden.</p>
Nicht weniger als vier Mal mussten verirrte Wanderer im Januar im Hohen Venn aufgespürt werden. Für den Einsatz können die Betroffenen jedoch nicht haftbar gemacht werden. | Foto: GE-Archiv

Diese Frage, die zu Jahresbeginn gleich von mehreren politischen Entscheidungsträgern, darunter Baelens Bürgermeister Maurice Fyon, aufgeworfen wurde, konnte jetzt eindeutig von der föderalen Aufsicht der Hilfeleistungszonen beantwortet werden.

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