Der Hauseigentümer und die Teilnehmer handelten sich Strafzettel wegen Verstoßes gegen die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein. Bekanntlich werden diese Verstöße in der Regel mit einem Ordnungsgeld von 250 Euro geahndet.
Der Hauseigentümer und die Teilnehmer handelten sich Strafzettel wegen Verstoßes gegen die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein. Bekanntlich werden diese Verstöße in der Regel mit einem Ordnungsgeld von 250 Euro geahndet.
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