Generalanwältin: „Die Gruppendynamik war mitentscheidend“

<p>Generalanwältin: „Die Gruppendynamik war mitentscheidend“</p>

Diese Gruppendynamik sei ein entscheidendes Element der Taten, die von „perversen und sadistischen Aktionen“ schließlich zu einem „Massaker“ geführt hätten, sagte die Sprecherin der Anklage. Die fünf Angeklagten hätten Valentin ins Wasser der Maas gestoßen, um alle Spuren der Folterungen zu verwischen und einer Bestrafung zu entgehen. Der Tod des jungen Mannes sei die unausweichliche Folge von dessen Widerstand gewesen, schilderte sie.

Die Generalanwältin ging auf die Tatbeteiligung jedes einzelnen der fünf Angeklagten ein. Jeder von ihnen habe den Tod von Valentin in Kauf genommen, um einer Bestrafung zu entgehen, sagte sie den Geschworenen und forderte diese zu einem Schuldspruch auf.

Im weiteren Prozessverlauf am Freitag wiesen die Anwälte der Verteidigung in einer letzten Replik den Tötungsvorwurf zurück. Lediglich der Hauptangeklagte Alexandre Hart ist weitgehend geständig; sein Anwalt führte erneut aus, dass sein Mandant eine schwache Persönlichkeit sei und dass die Taten unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen sowie unter dem Druck der anderen Beteiligten erfolgt seien.

Am Dienstag soll die Geschworenenjury sich zu Beratungen über Schuld oder Unschuld der fünf Angeklagten zurückziehen. Dabei wird es auch darum gehen, zu bestimmen, wer in dem gruppendynamischen Prozess der Tatnacht welche Rolle gespielt hat. Sie müssen in einem Hotel Antworten auf 96 präzise Fragen finden, was mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen dürfte. (belga)

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