Die Staatsanwaltschaft Eupen macht nun auf die Gesetzesänderung aufmerksam, nachdem sich zahlreiche Betroffene über unerwartet hohe Zahlungsaufforderungen gewundert hatten. Seit dem Jahr 2020 werden den Angaben zufolge unbezahlte Verkehrsbußen weitgehend automatisiert bearbeitet, um Staatsanwaltschaften und Polizeigerichte zu entlasten. Das Verfahren läuft in mehreren Stufen ab: Auf die ursprüngliche Verkehrsbuße folgen bei Nichtzahlung ein Vergleichsvorschlag, eine Zahlungsaufforderung und schließlich die Eintreibung durch das föderale Finanzministerium (FÖD Finanzen). Dabei steigt der zu zahlende Betrag von Stufe zu Stufe.
Wie stark sich die Beträge erhöhen können, zeigt ein Beispiel der Staatsanwaltschaft: Für eine Geschwindigkeitsübertretung werden zunächst 63,67 Euro fällig. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, folgt ein Vergleichsvorschlag über 76,67 Euro. Wird auch dieser nicht bezahlt, erlässt die Staatsanwaltschaft eine Zahlungsaufforderung. Bis zum 1. September stieg der Betrag in diesem Beispiel auf 119,66 Euro. Durch den neuen Beitrag von 250 Euro sind es nun 369,66 Euro. Anlass für die Mitteilung der Staatsanwaltschaft sind Schreiben und E-Mails, die seit dem 1. September dort eingegangen sind. Viele Betroffene konnten die deutlich höheren Beträge in ihren Zahlungsaufforderungen nicht nachvollziehen. Der Beitrag zum Sonderhilfsfonds für Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten und für Gelegenheitsretter dient der Finanzierung eines staatlichen Entschädigungsfonds. Dieser springt ein, wenn Opfer vorsätzlicher Straftaten oder deren Angehörige sowie Personen, die bei der Rettung oder Hilfeleistung anderer selbst zu Schaden gekommen sind, nicht auf regulärem Weg, etwa durch den Täter, Versicherungen oder Krankenkassen, entschädigt werden können. Die Staatsanwaltschaft Eupen weist zudem auf einige praktische Punkte hin. Verkehrsbußen, Mahnungen und Vergleichsvorschläge werden grundsätzlich per einfacher Post verschickt. Wer zugestimmt hat, offizielle Dokumente des belgischen Staates über die staatliche E-Box zu erhalten, bekommt die Schreiben auf diesem Weg. Betroffene sollten deshalb sowohl ihren Briefkasten als auch die E-Box regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls prüfen, ob diese aktiviert ist. Bei einer Zahlung muss außerdem unbedingt der korrekte Verwendungszweck angegeben werden. Wer eine Verkehrsbuße oder einen Vergleichsvorschlag wegen der Person oder des Sachverhalts anfechten will, kann dies online über Just-on-web oder per Post an „Verkehrsstrafen, Postfach 30046, Brüssel“ tun. Bearbeitet werden diese Einwände von der Nationalen Staatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit und nicht von den lokalen Staatsanwaltschaften.
Anders sieht es aus, wenn bereits eine Zahlungsaufforderung zugestellt wurde. Eine Beschwerde dagegen muss innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Kanzlei des örtlich zuständigen Polizeigerichts eingereicht werden. Die notwendigen Angaben finden sich auf der Zahlungsaufforderung. Damit die Beschwerde zulässig ist, muss sie zudem in der Sprache des zuständigen Gerichts verfasst sein. Auch nach einer Beschwerde kann der Beitrag von 250 Euro fällig werden: Kommt es anschließend zu einer Verurteilung, muss das Polizeigericht seit dem 1. September ebenfalls den Beitrag zum Sonderhilfsfonds für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten und Gelegenheitsretter vorsehen. Vor der Gesetzesänderung galt diese Verpflichtung nur bei Straftaten, für die eine Mindestgeldbuße von 26 Euro vorgesehen war. (red/sc)

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