Vivant will strengere Regeln für Unvereinbarkeiten

<p>Blick auf das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Die Vivant-Fraktion fordert eine Ausweitung der Unvereinbarkeitsregeln für Abgeordnete und hat dazu einen Sonderdekretvorschlag eingebracht.</p>
Blick auf das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Die Vivant-Fraktion fordert eine Ausweitung der Unvereinbarkeitsregeln für Abgeordnete und hat dazu einen Sonderdekretvorschlag eingebracht. | Foto: David Hagemann

Anlass für die Debatte ist u.a. die Diskussion um die CSP-Abgeordnete Steffi Pauels, die derzeit kommissarisch die Leitung des Königlichen Athenäums St.Vith ausübt. „Wer die Regierung kontrollieren soll, darf nicht gleichzeitig in einer Funktion stehen, in der er von genau dieser Regierung abhängig ist oder in einem von ihr geregelten Bereich leitende Verantwortung trägt“, schreibt die Partei in der Mitteilung.

Für Vivant ist die Problematik nicht neu. Bereits 2016 wurde die Unvereinbarkeit zwischen einem PDG-Mandat und dem Bürgermeisteramt eingeführt. 2023 folgte eine ähnliche Regelung für leitende Beamte und Direktoren von Einrichtungen öffentlichen Interesses (EÖI). Begründet wurden diese Schritte jeweils mit möglichen Interessenkonflikten zwischen Kontroll- und Führungsfunktionen. „Bemerkenswert ist aber, was 2023 ebenfalls geschah: Die CSP wollte diese zusätzlichen Regeln wieder zurückdrehen. In ihren Abänderungsvorschlägen forderte sie nicht nur, die neue Unvereinbarkeit für leitende EÖI-Funktionen zu streichen, sondern sogar, Bürgermeister wieder gleichzeitig im PDG tagen zu lassen“, so Vivant. Mitunterzeichnet wurden die Vorschläge damals auch von der heutigen CSP-Fraktionsvorsitzenden Steffi Pauels. Bereits 2016 habe Ecolo weitergehende Unvereinbarkeitsregeln für kommunale Exekutivmandate gefordert. Auch 2023 sei im Parlament über Schulleiter und Schöffen als mögliche Problemfälle diskutiert worden. Zu einer entsprechenden Regelung kam es jedoch nicht. „Der Fall Pauels macht nun sichtbar, wo die heutige Regelung zu kurz greift. Für Bürgermeister gibt es eine klare Unvereinbarkeit. Für leitende Funktionen in Einrichtungen öffentlichen Interesses ebenfalls. Für Schulleiter, Präsidenten von Sozialhilferäten oder Schöffen dagegen bestehen weiterhin Lücken oder Grauzonen, obwohl das Konfliktpotenzial ähnlich gelagert ist“, kritisiert die Vivant-Fraktion. „Deshalb braucht es jetzt eine Nachschärfung der Regeln. Wer im Parlament sitzt, soll die Regierung unabhängig kontrollieren können. Wer gleichzeitig eine Schule leitet, als Präsident eines Sozialhilferats Exekutivverantwortung trägt oder als Schöffe Teil eines kommunalen Exekutivorgans ist, gerät schnell in ein Spannungsfeld zwischen Kontrolle und eigener Verantwortung.“ Es gehe dabei nicht um Personen, sondern um klare Regeln, betont die Oppositionsfraktion. Was bei Bürgermeistern und EÖI-Direktoren als problematisch gelte, müsse auch für vergleichbare Funktionen konsequent geprüft werden. Vivant hat dazu einen Sonderdekretvorschlag im Parlament vorgelegt, um diese Lücken zu schließen. Ziel ist es, die bestehenden Unvereinbarkeiten auf leitende Funktionen im Schulbereich sowie auf kommunale Exekutivmandate wie das Schöffenamt oder den Vorsitz eines Sozialhilferats auszuweiten. (red/sc)

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