Kelmiser Gemeinderat fordert Neuordnung des Gemeindefonds

<p>In der Resolution betont der Gemeinderat die Zentrumsfunktion der Göhlgemeinde.</p>
In der Resolution betont der Gemeinderat die Zentrumsfunktion der Göhlgemeinde. | Foto: Klaus Schlupp

Der Kelmiser Gemeinderat fordert das DG-Parlament auf, eine Neuordnung der Gemeinde- und Sozialhilfedotationen durchzuführen, „sodass die Gemeinden finanziell so ausgestattet sind, dass sie die eigenen, übertragenen und delegierten Aufgaben im Int

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Kommentare

  • Inwieweit die Gemeinde Kelmis eine Zentrumsfunktion ausübt, kann ich nur schwer beurteilen, es ist für mich aber nicht selbsterklärend. Jede einzelne der Gemeinden kann die ihr delegierten Aufgaben nur immer auf kleinstem Niveau lösen, ohne das Ganze im Blick zu haben.
    Man kann es nicht oft genug wiederholen: die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets müssen sich administrativ zu zwei Städten zusammenschließen und zwar die Stadt Eupen und die Stadt Sankt Vith. Dabei sollen die einzelnen Ortsgemeinden jene Zuständigkeiten ausüben und behalten die nahe beim Bürger erledigt werden müssen und die Lebensqualität vor Ort verbessern. Die Stadtverwaltungen sollen die übergeordneten Befugnisse ausüben, die nicht nur den eigenen Kirchturm im Blick haben. Bei nahezu 80.000 Einwohnern ist diese Arbeitsteilung keine Hexerei, aber wir müssen weg von den überzogenen lokalen Eitelkeiten, denn manches wird in Zukunft nicht mehr geregelt werden können wie im 20. Jahrhundert. Machen wir auch unsere Verwaltung fit für das 21. Jahrhundert mit Hilfe der Digitalisierung, geschulten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unter Nutzung und Ausweitung aller lokalen Initiativen, die ohnehin schon sehr ausgeprägt sind. Nur so werden wir lebenswerte Gemeinschaften schaffen. Das solche Forderungen im Zeichen des Wahlkampfs unpopulär sind, kann ich mir vorstellen. Aber ich befürchte die Kleinstaaterei können wir uns nicht leisten. Es zeichnet sich ja sogar ab, dass wir noch nicht einmal ausreichend Kandidaten finden für die Wahllisten.

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