Gründach für den Bauhof der Gemeinde Büllingen

Wenn man die Auflagen der Raumordnungsbehörde für den Bau des Bauhofs der Gemeinde Büllingen liest, dann kann man nur mit dem Kopf schütteln. Hatte man gehofft, mit der Übertragung der Zuständigkeiten der Raumordnung an die DG, bekäme man der Realität angepasste Entscheidungen, so wird man hier eines Besseren belehrt. Natürlich soll das undurchdachte Betonieren der Landschaft vorbei sein, um der nächsten Generation lebenswerte Natur zu erhalten. Aber alles soll den Gegebenheiten angepasst sein.

Während Gründächer der Mode entsprechen und sicherlich für städtische Gebiete zu einem besseren Lokalklima beitragen können, so verpflichtet die Behörde der DG jetzt dies auch für ein Gebäude, welches völlig im Grünen liegt, weit weg von Wohngebieten. Dies mit einer deutlichen Verteuerung des Projektes zur Folge (und wahrscheinlich mit noch mehr Verbrauch von CO2-feindlichem Material).

Man fragt sich nur, wer sich so etwas bedenkt. Eine weltfremde Behörde, wo der zuständige Minister vergisst, die Redlichkeit der Auflagen zu hinterfragen? Hoffentlich hat Herr Antoniadis trotz anbrechendem Wahlkampf noch etwas Zeit darauf zu achten, dass die ihm unterstehende Behörde nicht völlig durchdreht. Oder sind es gar Auflagen, die in irgendeiner Weise vom PDG gutgeheißen wurden und wo das PDG also geschlafen hat?

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