So steht es um die Cannabis-Legalisierung in NRW

<p>Kiffen wird auch in NRW legal: Was gilt?</p>
Kiffen wird auch in NRW legal: Was gilt? | Foto: Hannes P Albert/dpa

Zum 1. April soll Cannabis in Deutschland legal werden. 25 Gramm Marihuana dürfen Volljährige dann mit sich führen. Zu Hause dürfen sie bis zu 50 Gramm aufbewahren und dort maximal drei Pflanzen anbauen. Doch darüber hinaus ist, auch für die Behörden in Nordrhein-Westfalen, noch einiges unklar.

Das ist der aktuelle Stand in NRW:

Welche Regelungen gelten?

Wer Cannabis rauchen will, muss dafür bestimmte Regeln einhalten. So ist der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr. Untersagt wird Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Dazu kommen die Einschränkungen bei den erlaubten Mengen.

Ob der Cannabis-Konsum über die bundesweiten Regelungen hinaus an einzelnen Orten eingeschränkt wird, ist vielerorts noch unklar. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilten die Städte Düsseldorf, Bonn, Bochum, Duisburg und Wuppertal mit, noch auf entsprechende Rechtsverordnungen zu warten. Köln, Bielefeld und Essen kündigten hingegen bereits an, keine weiteren Einschränkungen zu planen.

Wie sollen die Regelungen kontrolliert werden?

Auch für das NRW-Innenministerium sind derzeit noch viele Fragen offen, wie ein Sprecher mitteilte. Es sei Aufgabe der Kreispolizeibehörden, die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren. Derzeit werde intern erörtert, welche Maßstäbe dabei eingehalten werden.

Was gilt in der Gastronomie?

In Nordrhein-Westfalen gilt in der Gastronomie, anders als in vielen anderen Bundesländern, ein strenges Rauchverbot in Innenräumen. Damit ist auch das Kiffen höchstens in Außenbereichen erlaubt. Das sei jedoch eine Frage des Hausrechts, erklärte der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in NRW auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Wie viele Gaststätten in NRW das Rauchen von Cannabis in ihren Außenbereichen erlauben werden, ist für den DEHOGA bisher nicht abzusehen.

Wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen konsumieren eigentlich Cannabis?

Das NRW-Gesundheitsministerium gibt an, dass laut einer Erhebung von 2021 fast jede zehnte Person in NRW in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert hat. Den Zahlen zufolge wird vor allem in der Altersgruppe der 18-24-Jährigen gekifft, hier lag der Anteil bei knapp 22 Prozent. Am geringsten war der Anteil mit etwa 2 Prozent in der Altersgruppe zwischen 60 und 64 Jahren.

Wie funktionieren die Cannabis-Clubs?

Neben dem Eigenanbau sieht das Cannabisgesetz auch sogenannte Anbauvereinigungen vor. Diese dürfen ab 1. Juli an ihre bis zu 500 volljährigen Mitglieder maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat abgeben. In Nordrhein-Westfalen haben sich bereits zahlreiche Vereine als „Cannabis Social Clubs“ gegründet oder befinden sich in der Gründung. Der Verband Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland listet solche Clubs bereits in über 60 NRW-Kommunen auf. Auch andere Dachverbände sind mit örtlichen Vereinen in NRW vertreten. Diese dürfen das Cannabis jedoch nicht verkaufen, sondern müssen sich über die Mitgliedsbeiträge finanzieren. Auch das Kiffen vor Ort ist in den Clubs nicht erlaubt.

Was ist mit den angekündigten Modellregionen?

Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, dass Cannabis über lizenzierte Geschäfte auch verkauft werden darf. Das sollte zunächst in Modellprojekten in einzelnen Kommunen mit wissenschaftlicher Begleitung getestet werden. In Nordrhein-Westfalen zeichnete sich unter anderem in Düsseldorf, Köln und Münster ein Interesse daran ab - das Landesgesundheitsministerium stellte sich jedoch gegen solche Modellregionen in NRW. Da aber der kommerzielle Verkauf von Cannabis im neuen Gesetz nicht legalisiert wird, stehen auch die Modellprojekte vorerst nicht mehr zur Debatte.

Wie läuft die angekündigte Amnestie?

Im Zuge der Legalisierung gibt es auch eine Amnestie für diejenigen, die wegen Cannabis-Besitz in kleineren Mengen derzeit noch strafrechtlich verfolgt werden. Nach Angaben des Landesjustizministeriums geht es dabei in NRW um 60000 Verfahren, die deshalb noch einmal geprüft und gesichtet werden müssen. Inhaftierte müssen bis zum 1. April freigelassen, die Vollstreckung von Geldstrafen gestoppt werden.

Wie steht die schwarz-grüne Landesregierung zur Legalisierung?

Bei NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) stieß vor allem die geplante Amnestie auf Kritik. Im Bundesrat erklärte er bei der Abstimmung über das Gesetz, dass die Amnestieregelung für die Justiz nur unter großen Schwierigkeiten umzusetzen sei. Die Bundesländer seien von der Ankündigung Anfang Februar, dass das Gesetz schon am 1. April in Kraft treten solle, überrascht worden. Limbach betonte, er stelle sich damit nicht gegen die geplante Entkriminalisierung des Cannabiskonsums.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) lehnt die Legalisierung hingegen grundsätzlich ab. „Ich halte die Bestimmungen des Gesetzes in Wahrheit auch für nicht kontrollierbar und kann auch nicht erkennen, wie mit dem Gesetz der Schwarzmarkt wirkungsvoll zurückgedrängt werden soll“, sagte der CDU-Politiker nach der Bundesratsabstimmung.

Als „hausgemachten Kontrollverlust“ sieht Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) die Auswirkungen des Vorhabens: „Mit dem Cannabis-Gesetz öffnen wir Tür und Tor für mehr Drogentote im Straßenverkehr und mehr Drogenkriminalität“.

Dennoch hatte sich das von CDU und Grünen regierte Nordrhein-Westfalen, wie die meisten Länder, im Bundesrat enthalten und nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Dadurch kann das Cannabisgesetz am 1. April in Kraft treten. (dpa/calü)

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