Keine Sanktionen für junge Nichtwähler bei Europawahl

<p>Keine Sanktionen für junge Nichtwähler bei Europawahl</p>
Illustrationsbild: dpa

Ursprünglich hatte die Föderalregierung Jugendlichen über 16 das Wahlrecht eingeräumt, sofern sie dies wünschen. Die Verfassungsgerichtshof entschied jedoch kürzlich, dass diese Beteiligung nicht freiwillig, sondern verpflichtend sei. Trotz der theoretischen Gleichstellung mit volljährigen Wählern in Bezug auf die Wahlpflicht, wird von einer strafrechtlichen Verfolgung der jugendlichen Nichtwähler abgesehen. Dafür soll eine Richtlinie erarbeitet werden, die minderjährige Wahlverweigerer von rechtlichen Konsequenzen freistellt. (belga/svm)

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