Schreiben an Föderalstaat für eine Bußgeldstelle in der DG

<p>Schreiben an Föderalstaat für eine Bußgeldstelle in der DG</p>
Illustrationsfoto: belga

Seit mehreren Jahren wendet sich die lokale Polizei in der DG an das Centre Régional des Traitements (CRT) in Namur, um bestimmte Protokolle im Zusammenhang mit Straftaten zu verfassen, die auf deutschsprachigem Gebiet festgestellt wurden.

Juristische Prüfung bestätigt Legalität der Verwendung der französischen Sprache.

Wie eine juristische Prüfung laut Ministerpräsident bestätigt, gilt in diesem Zusammenhang das Gesetz vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Justizangelegenheiten, Artikel 11, demzufolge die an die deutschsprachigen Bürger versandten Protokolle zwingend in französischer Sprache verfasst werden müssen.

Aus Sicht der Polizeizonen stellt die Inanspruchnahme eines CRT einen Mehrwert dar. Durch diese Unterstützung können sie wertvolle Kapazitäten freimachen und diese vor Ort einsetzen, heißt es in einem Kommuniqué.

„Allerdings ist der Versand von Protokollen in französischer Sprache im deutschsprachigen Gebiet naturgemäß auch mit Nachteilen verbunden und kann nicht zufriedenstellend sein“, so der Ministerpräsident, der die Verfügbarkeit entsprechender Dienstleistungen in deutscher Sprache als ein Grundrecht der hiesigen Bürgerinnen und Bürger ansieht. „Denn in der DG ist die Muttersprache der Bevölkerung ganz überwiegend Deutsch, eine Amtssprache des Landes. So erscheint es generell logisch und zweckmäßig, dass die Leistungen der Polizeidienste auf dem deutschsprachigen Gebiet, insbesondere die Einreichung von Protokollen, in deutscher Sprache erfolgen“, so Paasch an die Adresse der Föderalminister.

Im Übrigen stelle die Staatsanwaltschaft Eupen vermeidbare Kosten bei der Übersetzung von Protokollen auf Antrag von Straftätern - eine gesetzliche Verpflichtung - fest, da diese Aufgabe automatisiert durchgeführt werden könnte, heißt es in der Pressemitteilung. Die juristische Prüfung legt demzufolge dar, dass die Gründung eines eigenen CRT für das deutschsprachige Gebiet die sicherste Lösungspiste darstellen würde. (red/ab)

Kommentare

  • Der Vorschlag zur Schaffung einer Bußgeldstelle für die DG ist sicher ein guter Gedanke, um die Kuh vom Eis zu holen. Zwei Dinge möchte ich zu dieser Diskussion der Bußgeldbescheide in französischer Sprache anmerken. Zum einen bin ich überrascht, dass es nun offensichtlich ein Gesetz gibt aus dem Jahr 1935, das auf einmal Anwendung findet, und nicht die 1963/1964 in Kraft getretene Sprachgesetzgebung. Es wäre doch eigentlich ganz einfach, sich an dieses Gesetz zu halten. Es ist aber zweitens immer wieder beschämend, dass man von wallonischer Seite und deren Dienste, auch nach 50 Jahren Autonomie immer wieder aufs Neue in längst vergangene Muster zurückfällt und die deutsche Sprache schlichtweg missachtet. Dabei habe ich mich letztes Jahr, als ich mir ein Bußgeld bei Namür eingefangen hatte, noch amüsiert, wie dieser Bescheid in französischer Sprache textlich verfasst war. Das Gleiche habe ich festgestellt, als ich vor zwei Jahren eine Aufforderung zur Steuererklärung von Gebietsfremden (natürlichen Personen) erhielt. Da habe ich mir wirklich professionelle Hilfe holen müssen.
    Also ich kann nur sagen, Bußgeldstelle ja, aber die eigentliche Lösung ist die gleichberechtigte volle Autonomie, in einem neuen (kon)föderalen Belgien zu viert.

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