Das Eupener Strafgericht verhandelt zwei Fälle des Besitzes von Kinderpornografie

<p>Wegen des Besitzes von Kinderpornografie müssen sich ein Raerener und ein Kelmiser verantworten.</p>
Wegen des Besitzes von Kinderpornografie müssen sich ein Raerener und ein Kelmiser verantworten. | Illustrationsfoto dpa

So bestreitet ein 65-jähriger Raerener entschieden, solche Bilder und Filme besessen oder aus dem Netz heruntergeladen zu haben.

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