Wer haftet für eine Betriebsschließung?

Während die Bürgerinitiative Kaiserbaracke und die beiden Oppositionsfraktionen im Gemeinderat den Druck erhöhen, will Amels Bürgermeister Klaus Schumacher nichts überstürzen. „Eine solche Entscheidung muss juristisch absolut wasserdicht sein, wenn wir die Gemeinde vor einem Schaden in Millionenhöhe bewahren wollen.“ Möglicherweise muss der Bürgermeister dafür sogar persönlich haften. Die Gesetzeslage bietet da Raum für Interpretationen und ob eine Haftpflichtversicherung, die seitens der Gemeinde für die Bürgermeister und Schöffen abgeschlossen werden muss, im Ernstfall greifen würde, ist ebenfalls keineswegs klar. „Ich kann die Sorgen des Bürgermeisters nachvollziehen“, sagt der Versicherungsinspektor Jacquy Lauffs. Noch sei alles spekulativ, denn niemand können zum heutigen Zeitpunkt sagen, ob sich eine mögliche Klage des Unternehmens im Schließungsfall gegen die Gemeinde oder den Bürgermeister richten werde. Seite 12