Wahlausgaben werden länger überwacht


Im Zuge der 6. Staatsreform, über die die acht Regierungsparteien kürzlich befunden haben, soll die heikle Periode der begrenzten Wahlausgaben der Wahlkandidaten verlängert werden. Dies berichtet die "Libre Belgique".

Momentan beträgt der Zeitraum der begrenzten Wahlausgaben drei Monate bis zum Wahltag. Die acht Mehrheitsparteien haben sich dazu entschlossen, die Periode um einen Monat zu verlängern. Jedoch greife diese Änderung erst ab dem 1. Januar 2015. Bei den anstehenden Föderal-, Regional- und Gemeinschaftswahlen am 22. Mai 2014 bleibe noch alles beim Alten, d.h. bei einer dreimonatigen Periode.

Des Weiteren werde die Aufbewahrung der Nachweise der Wahlausgaben von derzeit zwei auf fünf Jahre verlängert. Dies geschehe im Einklang mit der Gesetzgebung zur Parteienfinanzierung und dem Strafrecht, wo die Fristbestimmungen etwa für Korruptionsdelikte überwiegend fünf Jahre betragen.

Das "Sponsoring" werde ebenfalls erschwert: Während und außerhalb von Wahlkampagnen können fortan nurmehr maximal 2.000 Euro angenommen werden bei gleichzeitiger Nennung des Sponsors und der gespendeten Summe durch die begünstigte Partei.

Parteispenden sind bereits auf 500 Euro pro Person und Jahr gedeckelt. Neu ist, dass Beträge ab 125 Euro durch Überweisung oder auf elektronischem Weg fließen müssen – dies, um eine bessere Transparenz zu erlangen.