Eine entsprechende Tarifanpassung werde es doch nicht geben, teilte das Unternehmen in einer Stellungnahme mit. Zum Hintergrund: Ab dem 18. März wollte Bpost für eine Geldabhebung eine Gebühr in Höhe von 50 Cent.
Diese Gebühr sollte laut übereinstimmenden Medienberichten bei jedem angewandt werden, der an einem Geldautomaten der Post Geld abhebt. Inhaber eines b.compact-Kontos sollten demnach eine Geldabhebung pro Monat kostenlos vornehmen können.
Die Pläne sorgten schnell für große Empörung – auch beim für Verbraucherschutz zuständigen Föderalminister Kris Peeters (CD&V). Dieser reagierte dann auch zufrieden, als er von der Entscheidung des Konzerns hörte, das Ganze doch nicht umsetzen zu wollen. (sc)
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