Endstation, bitte aussteigen!

Verspätungen bei der Bahn sind nicht ungewöhnlich, aber wenn ein Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat oder ausfällt, hat man unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf Entschädigung. | Photo News

Verspätungen im Zugverkehr lassen sich nicht vermeiden, doch Reisende können von ihrem Recht Gerbrauch machen, wenn der Zug mindestens 60 Minuten Verspätung hat: Sie können ein kostenloses Ticket verlangen, um an den Ausgangsbahnhof zurückzukehren sowie die vollständige Rückerstattung des Fahrscheins.

Sie können Ihre Reise am gleichen Tag fortsetzen, indem Sie eine alternative Strecke wählen oder Sie können Ihren Fahrschein umtauschen und zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. In diesem Fall haben Sie ebenfalls Anrecht auf eine Entschädigung, die dem Gesamtpreis des Fahrscheins entspricht.

Wenn die Reise nicht mehr am gleichen Tag fortgesetzt werden kann, muss die Eisenbahngesellschaft (SNCB) Folgendes organisieren:

eine alternative Transportmöglichkeit bis zum Zielbahnhof, eine angemessene Unterkunft und den Transfer dorthin, sollte die alternative Transportmöglichkeit nicht umsetzbar sein.

Im Allgemeinen haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihre Entschädigung anzufragen und 15 Tage, um die Rückerstattung der Kosten zu beantragen. Die Rückerstattung der Telefonkosten ist auf 5 Euro, die der Taxikosten auf 85 Euro pro Person und die der Hotelkosten auf 85 Euro pro Person beschränkt.

Wann gibt’s keine Entschädigung? Wenn die Verspätung bereits beim Kauf des Fahrscheins angekündigt wurde;

wenn anerkannte Organisationen, wie z.B. Gewerkschaften, acht Tage im Voraus einen Streik ankündigen, außer Sie haben den Fahrschein schon vor der Streikankündigung gekauft. Keine Entschädigung gibt es auch nicht für indirekte Schäden: verpasster Flug, Verdienstausfall, verpasster Termin, …

Diese Angaben gelten für alle nationalen Bahnstrecken. Infos und Formulare für die Beantragung der Entschädigung sind auf der Website der SNCB auch in deutscher Sprache erhältlich.

Falls Sie Opfer eines Zugausfalls oder einer 60-minütigen Verspätung geworden sind, können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale wenden.