Arbeitsamt der DG verhängte letztes Jahr 289 Sanktionen mit finanziellen Folgen

Das Arbeitsamt der DG hat letztes Jahr insgesamt 289 Sanktionen ausgesprochen, die finanzielle Auswirkungen hatten. Diese Zahl nannte Beschäftigungsministerin Isabelle Weykmans im Parlamentsausschuss. | David Hagemann

Diese Zahlen nannte Beschäftigungsministerin Isabelle Weykmans (PFF) im Parlamentsausschuss nach einer Frage ihres Parteikollegen Christoph Gentges. Fügt man noch die vom Föderalstaat verhängten Sanktionen mit finanziellen Auswirkungen hinzu (185 Sanktionen), ergebe sich eine Gesamtzahl von 474 sanktionierten Personen in Ostbelgien, hieß es. Sanktionen seien allerdings nur ein Teilinstrument der Arbeitsmarktpolitik. „Im vergangenen Jahr konnten 66 Prozent der vom Arbeitsamt betreuten Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist immer auch ein guter Ausgleich von ‚Fordern‘ und ‚Fördern‘“, meinte Weykmans.

Sie ging auch auf die verschiedenen Kontrollverfahren des Arbeitsamtes ein. Das erste Kontrollverfahren bezieht sich auf die Kontrolle der Personen, die sich in der Berufseingliederungszeit befinden. „Es handelt sich um jugendliche Schulabgänger unter 25 Jahren, die während der Dauer der Berufseingliederungszeit – früher sprach man von ‚Wartezeit‘ – im Verlaufe eines Jahres zweimal positiv vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes bewertet werden müssen, bevor sie Anrecht auf Berufseingliederungsgeld bekommen.“

Das zweite Kontrollverfahren betrifft Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld beziehen. „Diese Personen müssen aktiv nach Arbeit suchen und den gemeinsam mit dem Arbeitsamt festgelegten Aktionsplan einhalten.“ Das dritte Verfahren bezieht sich auf die „passive Verfügbarkeit“: Hier würden Fehlverhalten sanktioniert, die dem Kontrolldienst gemeldet wurden, wie etwa das Versäumnis einer Vorladung beim Arbeitgeber oder beim Arbeitsamt unbegründet Folge zu leisten.

Christoph Gentges: Zahlen zeigen, dass in der DG sehr gut kontrolliert wird.

Zudem gibt es noch ein viertes Kontrollverfahren, das aber nicht vom ADG, sondern vom Föderalstaat durchgeführt werde. „Hierbei handelt es sich beispielsweise um falsche Angaben bezüglich der Familienzusammensetzung, Schwarzarbeit, oder anderer Vergehen“, meinte die PFF-Politikerin. Sowohl im ersten wie im zweiten Kontrollverfahren gelte es, selbstständig aktiv nach Arbeit zu suchen und die gemeinsam mit den Arbeitsberatern des Arbeitsamtes festgelegten Ziele umzusetzen. „Wenn die Bemühungen des Arbeitsuchenden vom Kontrolldienst als unzureichend gewertet werden, kann dies Verwarnungen oder gar Sanktionen zur Folge haben. Da die Jugendlichen in der Berufseingliederungszeit noch keine Geldleistung beziehen, führt eine negative Beurteilung durch den Kontrolldienst dazu, dass der Jugendliche erst später das Anrecht auf Berufseingliederungsgeld zuerkannt bekommt. Hier gibt es also eine indirekte finanzielle Auswirkung einer negativen Beurteilung durch das Arbeitsamt.“

Die Kontrollen im Rahmen der „passiven Verfügbarkeit“ erfolgten, wenn beispielsweise ein Arbeitsuchender ohne ausreichende Begründung nicht bei einem Arbeitgeber vorstellig wurde, nachdem er vom Arbeitsamt dazu aufgefordert wurde; oder nicht beim Arbeitsamt vorstellig wurde; oder eine zumutbare Arbeitsstelle abgelehnt hat. Die Zahlen zeigten, dass in der DG sehr gut kontrolliert werde, resümierte der Christoph Gentges. „Gerade Berufstätige erwarten das ja auch.“ (sc)