Laut Europäischer Fußball-Union UEFA soll der Videoreferee den Schiedsrichter bei strittigen Entscheidungen unterstützen. Er darf wie in der Bundesliga nur bei klaren Fehlentscheidungen für vier Spielsituationen eingreifen – Tor, Elfmeter, Platzverweis und Spielerverwechslung bei persönlichen Strafen. Die Video-Referees werden nicht in einer Zentrale sitzen, sondern jeweils in den Stadien zum Einsatz kommen.
Videoreferee jetzt auch in der „Königsklasse“
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