Luxemburg kommt für Arbeitslosengeld auf

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Verlieren sie aber ihren Job, so ist bislang das Wohnland für die Zahlung von Arbeitslosenleistungen zuständig. Und zwar zu den Bedingungen des Wohnlandes – was in der Regel einen finanziellen Nachteil bedeutet.

Die EU hatte vor einiger Zeit ein Gesetz auf den Weg gebracht, wonach Grenzgänger künftig aus dem Land Arbeitslosengeld bekommen, wo sie auch ihre Steuern zahlen – und zwar bereits ab dem Jahr 2021.

Gegen diese Reform hat sich Luxemburg lange gewehrt, wegen des damit verbundenen finanziellen und personellen Aufwands.

Die Europäische Kommission, das Europaparlament und der Europäische Rat haben sich nun aber darauf geeinigt, dass arbeitslose Grenzgänger bereits ab 2021 nicht mehr in ihrem Wohnsitzland, sondern im Beschäftigungsland Arbeitslosenhilfe beziehen sollen.

Noch nicht ganz geklärt ist der Punkt, wie sich ein arbeitslos gewordener Grenzgänger regelmäßig rückmelden soll, um Leistungen auch in Anspruch nehmen zu dürfen. Auch, wenn es darum geht, einen neuen, zumutbaren Job anzutreten. (red)

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