Handelte Prümer Polizist in Notwehr?

Die Staatsanwaltschaft Trier will die Frage klären, ob der Prümer Polizist, der am Donnerstag bei einem Einsatz im Bahnhofsviertel einen Syrer mit einem Schuss aus einer Dienstwaffe verletzte, aus Notwehr handelte. | Heinz-Günter Bossmann

Der Polizist hatte bei einem Einsatz am Donnerstag im Prümer Bahnhofsviertel von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. Weiterhin hat sie gegen den 45 Jahre alten Syrer, der bei dem polizeilichen Schusswaffengebrauch verletzt wurde, ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Syrer lebt bereits seit mehreren Jahren in Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft Trier teilt zum Tathergang folgendes mit: Am Vormittag begab sich eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm aufgrund eines telefonischen Hinweises zu dem Parkplatz eines Supermarkts in der Bahnhofstraße in unmittelbarer Nähe des Prümtalradweges. Dort solle sich im Bereich des Radweges eine verdächtige Person aufhalten, die einen Zaunpfahl mit sich führe und auffällig umherlaufe.

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen soll die verdächtige Person die beiden Polizeibeamten, nachdem diese sie angesprochen hatten, unvermittelt mit dem Zaunpfahl attackiert haben. Hierbei erlitt einer der beiden Beamten Verletzungen im Bereich des Armes und der Schulter. Der von den Schlägen getroffene Beamte soll in dem Kampfgeschehen seine Dienstwaffe gezogen und einen Schuss abgegeben haben, der den Angreifer im Bereich des Oberschenkels verletzte. Der Angreifer befindet sich derzeit in stationärer ärztlicher Versorgung im Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen soll dieser psychisch erkrankt sein.

Gegen den Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, in dessen Rahmen insbesondere zu prüfen sein wird, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat. Der Beamte wurde aufgrund seiner Verletzungen im Krankenhaus ambulant behandelt. Gegen den 45-jährigen Syrer wird wegen des Angriffs mit dem Holzpfahl wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Bei dem Tatort handelt es sich um den hinteren Teil eines Nebenparkplatzes eines Supermarktes, der gewöhnlich nur von wenigen Fahrzeugen und Passanten frequentiert wird. Unmittelbar angrenzend ist der Prümtal-Radweg, der Prümbach und das Ausstellungsgelände.

Etwaige Zeugen des Tatgeschehens werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm, Tel. 00496551-9420, zu melden. (boß)