Genesen? Versicherung darf nicht teurer sein

Patienten, die an kontrolliertem Diabetes leiden, sollen dies beim Abschluss einer Versicherung nicht mehr angeben müssen. | dpa


Verbraucherminister Kris Peeters (CD&V) will zu diesem Zweck das Versicherungsgesetz ändern. Seit geraumer Zeit weisen Patientenverbände auf das Problem hin: Personen, die den Krebs besiegt haben, aber noch an einer chronischen Erkrankung wie Diabetes leiden, diese aber vollständig unter Kontrolle haben, haben manchmal noch Jahre später Schwierigkeiten, eine Kranken- oder Restschuldversicherung abzuschließen.

Der Hintergrund: Die Versicherer betrachten sie als Risikofälle. Sie werden abgelehnt oder müssen höhere Prämien zahlen, manchmal bis zum Achtfachen des Normalbetrags. Der föderale Verbraucherminister Kris Peeters ist der Ansicht, dass damit Schluss sein sollte: „Ich werde das Recht auf Vergessenwerden in das Versicherungsrecht einführen“, erklärte er. „Das gibt es in Frankreich bereits. So darf beispielsweise bei jemandem, der in jungen Jahren an Krebs erkrankt ist, aber vollständig geheilt ist, dies nicht mehr berücksichtigt werden, wenn er eine Kranken- oder Restschuldversicherung abschließt.“ Peeters hat seine Verwaltung gebeten, die entsprechenden Artikel des Versicherungsrechts zu ändern. Diese Anpassungen müssen dann vom Parlament gebilligt werden. Der CD&V-Politiker erwartet, dass dieser Prozess noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. (gz/vrt)