Frist für UBO-Registrierung verlängert

Alle Gesellschaften, aber auch alle Vereinigungen wie VoG’s oder Stiftungen, müssen Informationen über die Personen liefern, die als wirtschaftliche Eigentümer gelten. Dazu gehören Verwalter genauso wie natürliche Personen, in deren Hauptinteresse die VoG oder die Stiftung gebildet wurde oder tätig ist.

Die Frist, innerhalb der die Informationen geliefert werden müssen, wurde bis zum 30. September 2019 verlängert. Die Registrierung erfolgt über das Portal des Finanzministeriums: https://finanzen.belgium.be/de/E-services/registre-ubo. (red)

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