Beichtgeheimnis: Priester verurteilt

Der Geistliche wurde zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt und muss der Witwe des Opfers eine symbolische Entschädigung von 1 Euro zahlen.

Das Opfer litt an Depressionen. Kurz vor seiner Verzweiflungstat im Oktober 2015 rief es den Priester an. Auch wurden Textnachrichten ausgetauscht. „Als der Mann seine Absicht bekannt gab, sagte der Priester: Geht in Frieden, ich werde für dich beten“, so der Anwalt der Witwe. Der Priester berief sich auf sein Beichtgeheimnis und sagte, dass er nichts tun dürfe.

Aber der Brügger Richter sah das anders: Der Priester hätte eingreifen und Hilfe anbieten müssen. Das Beichtgeheimnis sei nicht absolut, erst recht nicht in einer Notlage, so die Botschaft. Der Verurteilte geht in Berufung. (gz/vrt)