Verviers: Mutter Schuld am Tod ihrer drei Töchter

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Die damals 24-Jährige hatte im Februar 2016 ihre Kinder (fünf Jahre, drei Jahre und neun Monate alt) alleine in der Wohnung in Dison zurückgelassen. Die Kinder spielten offenbar mit einem Feuerzeug und stecken eine Matratze in Brand. Keines der Kinder überlebte das Feuer, das sich in der Wohnung ausbreitet. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Angeblich hatte die Frau die Wohnung verlassen, um in einem 250 Meter entfernten Geschäft Bananen zu kaufen. Doch die junge Frau blieb mehr als eine Stunde weg. Vor Gericht hatte sie erklärt, vom Geschäft aus einen Telefonanruf getätigt zu haben, um ein Problem mit ihrer Internetverbindung zu melden. Dieser Telefonanruf habe länger gedauert, als geplant.

Im Rahmen der Verhandlung hatten Zeugen ausgesagt, dass die Frau ihre Kinder regelmäßig alleine gelassen hatte. Sie sei auch nachts unterwegs gewesen und habe die Mädchen ohne Aufsicht gelassen. Andere Zeugen hatten sie als liebevolle und aufmerksame Mutter beschrieben.

In der Urteilsverkündung betonten die Richter, dass es nichts zur Sache tue, ob die Angeklagte die Kinder lediglich ein einziges Mal alleine gelassen habe. „Ein Mal ist schon zu viel. Es gibt keinen Grund, der rechtfertigt, dass eine Mutter ihre Kinder alleine lässt“ wurde in der Tageszeitung „La Meuse“ aus dem Urteil zitiert. Im Urteil wurde ebenfalls der Leichtsinn der Frau betont, die ihren Pflichten als Mutter, nämlich dem Schutz ihrer Kinder, nicht nachgekommen sei.