Verfahren gegen Eifeler Geschäftsmann wird wiedereröffnet

Das Verfahren gegen einen Eifeler Geschäftsmann wird Mitte Januar wiedereröffnet. Illustrationsfoto: dpa | 4

Das Gericht entschied am Montag, das Verfahren am 14. Januar wiederzueröffnen, da die Richterin in ihrer Zeit als Staatsanwältin in den Fall involviert war.

Die Anklagevertretung hatte bei der Verhandlung weit ausholen müssen, um den Fall des Unternehmers in seiner Gänze auszuleuchten, dessen berufliche Selbstständigkeit in Belgien begann, in Luxemburg und in Deutschland fortgesetzt wurde und inzwischen im Osten Europas praktiziert wird.

Der Prokurator des Königs legte Wert auf die Feststellung, dass man sich nur auf den belgischen Teil beschränke, bei dem es sich um Verbindlichkeiten von 550.000 Euro – zum Großteil gegenüber einer Bank – gehe. Kurz vor dem Konkurs habe der Unternehmer seine Zelte in Luxemburg aufgeschlagen. Fahrzeuge seien zu Preisen deutlich unter dem Marktwert an die Firma „verkauft“ worden. Die Rechnungen seien Fälschungen, da kein Geldfluss stattgefunden habe. Dann sei die Firma in Deutschland gegründet und auf dieser die Pkw zugelassen worden, die zuvor in Luxemburg gemeldet waren.

Das Aktiva aus Belgien sei nach Luxemburg gegangen und anschließend sei ein Teil des Aktiva bei der in der BRD gegründeten Firma aufgetaucht. Dem Konkurs war ein Verfahren auf gerichtliche Reorganisation vorausgegangen. Da der Betreffende den im Rahmen dieses Verfahrens durch das Gericht genehmigten Rückzahlungsplan nicht eingehalten hat, wurde die Reorganisation auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Handelsgericht widerrufen und anschließend erging eine Konkursladung. Das geforderte Strafmaß erklärte die Anklagevertretung mit der großen kriminellen Energie, die der Beschuldigte seit Jahren an den Tag lege. (hegen)