Neun Monate Haft nach Diebstahl aus Opferstock

<p>30 Euro entwendete ein Osteuropäer aus einem Opferstock einer Kapelle in Eynatten. Dafür will das Gericht den Wiederholungstäter neun Monate im Gefängnis sehen. Illustrationsfoto: Andreas Gebert dpa/lby</p>
30 Euro entwendete ein Osteuropäer aus einem Opferstock einer Kapelle in Eynatten. Dafür will das Gericht den Wiederholungstäter neun Monate im Gefängnis sehen. Illustrationsfoto: Andreas Gebert dpa/lby

30 Euro aus Opferstock, neun Monate in Haft

Neun Monate muss ein Mann in Haft, der am 24. Februar 2017 dank eines Klebebandes 30 Euro aus dem Opferstock der Banneux-Kapelle in Eynatten entwendet hatte. Außerdem muss der heroinsüchtige und vielfach vorbestrafte Angeklagte 400 Euro zahlen. Anhand einer installierten Kamera hatte der geständige Täter, der von einer zweiten Person begleitet wurde, identifiziert werden können. In Kelmis war der Osteuropäer dann aufgegriffen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate gefordert. U. a. führte dessen Unbelehrbarkeit zu diesem strengen Urteil.

Vier Monate Haft für Diebstahl einer Geldbörse

Dank der Aufzeichnungen einer Videokamera hatte ein Mann überführt werden können, der in einem Eupener Kaufhaus die Geldbörse einer Kundin entwendet hatte, die einen Moment unaufmerksam gewesen war. Nach Sichtung der Bilder gestand er die Tat. Die Brieftasche wurde wiedergefunden, aber nur noch mit einem Teil des Geldes. Da der Eupener es nicht für nötig erachtete, der Verhandlung beizuwohnen, hatte die Staatsanwaltschaft von einer Arbeitsstrafe abgesehen und eine viermonatige Gefängnisstrafe gefordert. Der Richter verhängte nun eine Haftstrafe von vier Monaten (mit einem auf drei Jahre befristeten Strafaufschub) sowie eine Geldstrafe von 400 Euro. Außerdem muss er der Dame die fehlenden 40 Euro zurückzahlen.

Ein Jahr Gefängnis für Konzertkartenbetrüger

Ein junger Ostbelgier ging einem einschlägig bekannten Betrüger aus Gelsenkirchen auf den Leim. Für vier Festivalkarten leistete er eine Anzahlung von 325 Euro, die zweite Hälfte des auf einer Internetplattform vereinbarten Betrages sollte nach dem Eintreffen der Tickets überwiesen werden. Diese kamen aber nie an. Der Angeklagte befindet sich im gesetzlichen Rückfall, da er von einem Gericht in Gelsenkirchen bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung für ähnliche Delikte verurteilt wurde. Ein Jahr Haft und 800 Euro Geldstrafe sieht das Urteil für den Deutschen vor. Außerdem muss er dem Ostbelgier den überwiesenen Betrag zurückzahlen.

Handtaschenraub kommt Eupener teuer zu stehen

Vier Monate Haft und eine Geldstrafe von 400 Euro hatte die Staatsanwaltschaft für einen Eupener gefordert, der die Handtasche einer Dame im St.Vither Krankenhaus gestohlen hatte. Und dieser Forderung kam der Richter nach, verband die Haftstrafe aber mit einem auf die Dauer von drei Jahren befristeten Strafaufschub. Geständig hatte sich der Mann bei der Vernehmung gezeigt, was den Diebstahl angeht. Er leugnete jedoch, das Geld an sich genommen zu haben. In seinem Zimmer in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses wurde dann ein ähnlicher Betrag gefunden, der in einer Zigarettenschachtel steckte. (hegen)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment